Der Vizepräsident erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 15. Dezember 2023 wird die mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grdst-Nr. 123 GB V._____ (E-GRID: 999) der Gesuchsgegnerin, superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 40'245.65 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt W._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 9. April 2024 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.