6. Die Gesuchsgegnerin ist bereit den Betrag sofort zu bezahlen. Obwohl Sie alles schon einmal bezahlt hat." -4- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 4 der Verfügung vom 18. Dezember 2023).