2. Das Grundbuchamt W._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 5. Januar 2024 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'500.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 15. Dezember 2023 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 5. Januar 2024.