2. Die vorläufige Eintragung sei unverzüglich zur Wahrung der Viermonatsfrist durch eine superprovisorische Verfügung anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gegenpartei." 4. Am 18. Dezember 2023 erliess der Vizepräsident folgende Verfügung: