Aus diesen Aussagen von D._____ erhellt, dass es sich nicht so verhält, dass D._____ eine konkrete Kundendatei von der Gesuchstellerin erhalten hätte, die er dann an die Gesuchsgegnerin weitergab. Vielmehr kam es im Rahmen der Zusammenarbeit zu einem gegenseitigen Austausch von Adressen, wobei D._____ jeweils seine Excel-Datei ergänzte. Diese besteht nach seiner Darstellung heute aus einer Zusammenstellung aus von ihm und von der Gesuchstellerin zusammengetragenen Kundendaten, wobei nicht mehr eruiert werden könne, welche Kundenadressen von D._____ und welche von der Gesuchstellerin stammen.