verwerten, Kunden der Gesuchstellerin auf irgendeinem Weg anzuschreiben, telefonisch zu kontaktieren oder kontaktieren zu lassen oder eine Kundendatei in anderer Weise kommerziell für sich oder andere zu nutzen. Die Kundendatei, auf die dieses Rechtsbegehren Bezug nehme, sei in der Rechtsschrift nicht abgebildet. Sie sei auch nicht als Beilage zum Gesuch eingereicht worden. Im Rechtsbegehren sei nicht ersichtlich, um welche Kunden es sich handeln soll.