" 1. Das Gesuch vom 7. Dezember 2023 um Erlass superprovisorischer Massnahmen wird abgewiesen. 2. 2.1. Es wird im Saal des Handelsgerichts eine Instruktionsverhandlung mit Gelegenheit der Gesuchsgegnerin zum Gesuch vom 7. Dezember 2023 eine mündliche Antwort zu erstatten, durchgeführt am: Mittwoch, 13. Dezember 2023, 09:00 Uhr 2.2. Diese Verfügung gilt für die Gesuchstellerin, die Gesuchsgegnerin sowie deren Rechtsvertreter als Vorladung. 3. Es gilt kein Stillstand der Fristen (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).