Unter Auferlegung der Kosten einschliesslich einer Parteientschädigung (inkl. Auslagen und MWST) auf die Gesuchsgegnerin. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Unterzeichneten die Haftung für die Gerichtskosten übernehmen." Zur Begründung führte die Gesuchstellerin im Wesentlichen aus, die Gesuchsgegnerin handle unlauter, indem sie die ihr von D._____ übermittelte Kundendatei der Gesuchstellerin für ihre Werbung verwende, um der Gesuchstellerin das Geschäft abzugraben. -4- 3.2. Am 8. Dezember 2023 verfügte der Vizepräsident des Handelsgerichts: