2.3. Die Gesuchsgegnerin wirbt mit per E-Mail versendeter Massenwerbung für ihre Dienstleistungen (Gesuch Rz. 21 ff.; Beilagen 10 und 12 zum Massnahmengesuch HSU.2023.44 [GB 1]). Die Massenwerbung wurde unter Nutzung der Kundendatei der Gesuchstellerin auch an bestehende Kunden der Gesuchstellerin versendet (Gesuch Rz. 21 ff.). 3. 3.1. Mit Gesuch um (superprovisorische) Anordnung vorsorglicher Massnahmen vom 7. Dezember 2023 stellte die Gesuchstellerin beim Handelsgerichts des Kantons Aargau die folgenden Rechtsbegehren: