zu revidierende Entscheid im Verfahren HSU.2023.23 vom 12. Juli 2023 und das Gesuch um definitive Rechtsöffnung vom 18. August 2023 im Verfahren SR.2023.110 beim Bezirksgericht T._____, um die Gesuchstellerin im Vermögen zu schädigen, erfülle den objektiven und subjektiven Tatbestand des Betrugs (Gesuch Ziff. 3.2.).