Weiter sei der Richter durch unwahre Tatsachenbehauptungen der Parteien getäuscht worden. Die Organe der Gesuchsgegnerin sowie deren Rechtsanwältin hätten die gefälschte Urkunde zur Täuschung gebraucht und 2 Monate danach ein Gesuch um vorläufige Einstellung der Betreibung eingereicht, obwohl sie gewusst hätten, dass die Betreibung Nr. aaa bereits mittels Rechtsvorschlags seit dem 27. April 2023 eingestellt gewesen sei. Mit vorsätzlicher Einreichung des Gesuchs um Einstellung der Betreibung am 27. Juni 2023 habe keine Betreibung bestanden, die überhaupt noch habe eingestellt werden können.