3. Es sei die Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes S._____ superprovisorisch, eventualiter provisorisch, einzustellen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beklagten." Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ sei missbräuchlich und ohne jegliche Grundlage erfolgt. Sie sei aufzuheben, da die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bestehe. -3-