" 1. Es sei festzustellen, dass die beim Betreibungsamt S._____ mit der Betreibung Nr. aaa in Betreibung gesetzte Forderung der Beklagten gegenüber der Klägerin in der Höhe von CHF 5'000'000.00 (Zahlungsbefehl vom 25. April 2023; Konkursandrohung vom 12. Juni 2023) nicht besteht. 2. Es sei die Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes S._____ vollumfänglich aufzuheben.