Nachdem die Gesuchsgegnerin gegen die Betreibung keinen Rechtsvorschlag erhoben hatte bzw. dieser von der Postangestellten bei Zustellung des Zahlungsbefehls nicht vermerkt worden ist, stellte die Gesuchstellerin das Fortsetzungsbegehren. Am 20. Juni 2023 wurde der Gesuchsgegnerin die Konkursandrohung vom 12. Juni 2023 zugestellt. 2. Mit Eingabe vom 23. Juni 2023 (Postaufgabe: 27. Juni 2023) stellte die Gesuchsgegnerin die folgenden Rechtsbegehren: