4. Pfandsumme 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, am 4. März 2023 mit der Gesuchsgegnerin einen Werkvertrag abgeschlossen zu haben und sich zur Leistung von "BKP 226.1/227.1.2/271.0/285.1, Äussere und Innere Gipserarbeiten" verpflichtet zu haben. Am 14. Juli 2023 seien die Arbeiten fertiggestellt worden. Am 7. August 2023 sei die Rechnung erstellt und die Gesuchsgegnerin in Verzug gesetzt worden.