4. Pfandsumme 4.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, am 4. März 2023 mit der Gesuchsgegnerin einen Werkvertrag abgeschlossen zu haben und sich zur Leistung von "BKP 226.1/227.0/285.1, Innere und Äussere Gipserarbeiten" verpflichtet zu haben. Am 16. Juli 2023 seien die Arbeiten fertiggestellt worden. Am 30. Oktober 2023 sei die Rechnung erstellt und die Gesuchsgegnerin in Verzug gesetzt worden. Die Forderungssumme belaufe sich auf Fr. 82'000.00 zzgl. 5 % Verzugszinsen seit dem 30. Oktober 2023.