Wie dargelegt, haftet das Grdst.-Nr. 2815 GB V._____ nicht für die gesamte noch ausstehende Werklohnforderung der Gesuchstellerin, sondern lediglich im Umfang auf der auf ihm eingetretenen Wertvermehrung. Aufgrund des vorhandenen Ausmass-Protokolls Baumeisterarbeiten Nr. 222037 vom 18. September 2023 (GB 9) wäre es für die Gesuchstellerin ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, diese Aufteilung vorzunehmen. Eine Zeitnot aufgrund der ablaufenden Viermonatsfrist gemäss Art.