laufendes Landumlegungsverfahren; noch nicht vollzogene Vereinigung von Grundstücken, auf denen ein Gebäude, das eine funktionale Einheit darstellt [wie bspw. ein Einkaufszentrum], errichtet wird).12 Falls die belasteten Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören, ist ein Gesamtpfandrecht ausgeschlossen.13