Die Voraussetzung für eine Ausnahme vom Bezifferungserfordernis sei vorliegend keineswegs gegeben: Technisch sowie aus Sicht der separaten Buchführung und Rechnungsstellung bzw. getrennten Baustellenabrechnung wäre es ohne weiteres möglich gewesen, die Teilpfandsumme für das Grdst.-Nr. 2815 GB V._____ zu ermitteln, dies namentlich unter Beizug der Ausmasse, weil jedes einzelne Objekt ausgemessen worden sei (Antwort Rz. 11, GB 2).