10. Pfandsumme 10.1. Parteibehauptungen Die Gesuchstellerin behauptet, sie habe für die aus dem Werkvertrag vom 4. / 15. März 2022 geleisteten Arbeiten gegenüber der Gesuchsgegnerin noch eine offene Forderung für pfandberechtigte Arbeiten über mindestens. Fr. 235'026.85 (Gesuch Rz. 7 f.; GB 6 f.). Die Gesuchsgegnerin äussert sich nicht zur Höhe der behaupteten Pfandsumme.