2815, E- GRID CH 35706 67715 61, vorläufig einzutragen, sei der Gesuchstellerin eine Frist von höchstens 60 Tagen gerechnet ab Rechtskraft des Entscheids betreffend vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts, anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts einzureichen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin."