4. Eintragungsfrist 4.1.Parteibehauptungen 4.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin behauptet, nach erfolgter Fertigstellung der Rohbauarbeiten, habe sie am 13. und 14. Juni 2023 die Schalungen demontiert und abtransportiert. Dieser Arbeitsschritt sei der letzte notwendige Schritt zur Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten gewesen (Gesuch Rz. 7 f., 23). 4.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin bestreitet die Einhaltung der viermonatigen Verwirkungsfrist zur Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Antwort Rz. 12 ff., 17 ff.).