Weiter ist der Unternehmer dem Grundsatz von Art. 372 OR nach vorleistungspflichtig und wird die Werklohnvergütung daher erst bei Ablieferung des Werkes fällig.10 Für beide Rechnungen fehlen schlüssige Ausführungen der Gesuchstellerin dazu, wieso sie zur Stellung von Akonto- oder Abschlagsrechnungen berechtigt gewesen sein sollte. Wird von der Vereinbarung der SIA-Norm 118 ausgegangen – was aufgrund des handschriftlichen Vermerks auf der von der Bauleitung unterschriebenen Offerte vom