Die Gesuchstellerin verlangt auf den bereits in Rechnung gestellten, aber unbezahlt gebliebenen Rechnungen überdies auch die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für Verzugszinsen in Höhe von 5 %, nämlich auf Fr. 53'850.00 seit dem 8. Mai 2023 und auf Fr. 13'000.00 seit dem 20. August 2023. Sie beruft sich darauf, dass in den Rechnungen jeweils eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt worden sei (Gesuch Rz. 19). Die Gesuchsgegnerin bestreitet den Verzugszinsanspruch der Gesuchstellerin (Antwort Rz. 32 f.).