5 BGer 5A_822/2022 E. 4.4. 6 GAUCH, Der Werkvertrag, 6. Aufl. 2019, N. 1028. -8- Da die Gesuchsgegnerin nicht bestritten hat, dass für die geleisteten Arbeiten ein Werklohn von Fr. 77'977.46 vereinbart wurde, ist die Pfandsumme im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens glaubhaft gemacht.