Die von E._____ im Namen der Bauleitung unterschriebenen Regierapporte begründen eine tatsächliche (natürliche) Vermutung dafür, dass der Inhalt des Rapports der Wahrheit entspricht und der ausgewiesene Aufwand nötig war.6 Entgegen der Gesuchsgegnerin ist kein signifikanter Unterschied der Unterschrift auf den einzelnen Dokumenten (AB 2 und GB 5) erkennbar.