Die Regie-Rapporte sind leserlich und weisen die durchgeführten Arbeiten und die dafür aufgewendeten Stunden aus. Die Arbeiten lassen sich grundsätzlich den Positionen gemäss den eingereichten Offerten (GB 8 und 9) zuordnen (GB 5). Auch für die Gesuchsgegnerin waren die Rapporte verständlich, nimmt sie doch selbst darauf Bezug (vgl. Antwort Rz. 19).