Weiter erfüllt das Gesuch vom 15. November 2023 auch in Bezug auf die Darstellung des Umfangs der geleisteten Arbeiten die Anforderungen der Verhandlungsmaxime. Die Gesuchstellerin beschränkte sich zwar ebenfalls auf eine übersichtsartige Darstellung des Sachverhalts und ist nicht auf die Details der Arbeitsausführung eingegangen.