8. Mit Verfügung vom 22. November 2023 wurde der Gesuchstellerin die Gesuchsantwort zur Kenntnisnahme zugestellt. Die Gesuchstellerin liess sich nicht mehr vernehmen. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 4. der Verfügung vom 13. Oktober 2023). -5-