6.2. Am 19. Oktober 2023 erliess der Präsident folgende Verfügung: 1. Der Gesuchsgegnerin wird die Frist zur Erstattung der Gesuchsantwort abgenommen. 2. Zustellung der Eingabe der Gesuchsgegnerin vom 17. Oktober 2023 (inkl. Beilagen) an die Gesuchstellerin zur Kenntnisnahme. 3. 3.1. Der C._____ AG, (gesuchsgegnerische Streitberufene) wird Frist bis zum 30. Oktober 2023 angesetzt, um zu erklären, ob sie: