4. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 bewilligte der Präsident den Antrag auf superprovisorische Anordnung der Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 77'977.46 zuzüglich Zins zu 5 % auf Fr. 53'850.00 ab dem 8. Mai 2023 und wies das Grundbuchamt T._____ an, die Vormerkung sofort einzutragen. Gleichzeitig setzte er der Gesuchsgegnerin eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 26. Oktober 2023. -3-