3. Der Gesuchstellerin sei eine Frist von drei Monaten ab Rechtskraft des Entscheids im summarischen Verfahren betreffend vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Rechtsbegehren Nr. 1 hiervor einzuräumen, um Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts einzureichen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu Lasten der Gesuchsgegner, unter solidarischer Haftbarkeit."