BRITSCHGI (Fn. 4), S. 115; MATHIS (Fn. 4), S. 150 f. -5- Grenzverschiebung oder Güterzusammenlegung; laufendes Landumlegungsverfahren; noch nicht vollzogene Vereinigung von Grundstücken, auf denen ein Gebäude, das eine funktionale Einheit darstellt [wie bspw. ein Einkaufszentrum], errichtet wird).7