 den gemieteten Autounterstand (Gebäude Nr. AA),  die gemieteten Vorplätze, welche gemäss Anhang zum Mietvertrag vom 15. / 19. Dezember 2021 gelb markiert sind,  die mitbenutzten Räume in der Werkstatt (Gebäude Nr. AB), das heisst die Werkstatt im Erdgeschoss, den Ausstellungsraum mit Büro im Erdgeschoss und den Keller im Untergeschoss,  das unentgeltlich genutzte Wohnhaus (Gebäude Nr. AB),  und die unentgeltlich genutzte Grasfläche. 1.2. Art. 292 StGB lautet: