1. 1.1. In Gutheissung des Gesuchs vom 21. Februar 2023 wird die Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe nach Art. 292 StGB sowie einer Ordnungsbusse von bis zu Fr. 100.00 für jeden Tag der Nichterfüllung verpflichtet, folgende Mietobjekte in X. (AG), innert 10 Tagen seit Rechtskraft bzw. Vollstreckbarkeit dieses Entscheids, vollständig geräumt und gereinigt sowie nach Rückgabe aller Schlüssel an die Gesuchstellerin zu verlassen: