5. Anspruch auf Vollstreckungsmassnahmen (Rechtsbegehren Ziff. 2) In Rechtsbegehren Ziff. 2.1 beantragt die Gesuchstellerin, der Gesuchsgegnerin seien für den Fall der Widerhandlung gegen den Mietausweisungsentscheid die Straffolgen gemäss Art. 292 StGB anzudrohen. Weiter beantragt die Gesuchstellerin in Rechtsbegehren Ziff. 2.2, der Gesuchsgegnerin sei eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 für jeden Tag der Nichtbefolgung anzudrohen. In Rechtsbegehren Ziff.