6. 6.1. Nachdem die Gesuchstellerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, stellte der Vizepräsident der Gesuchsgegnerin am 1. März 2023 ein Doppel des Gesuchs mit den Beilagen zu und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 16. März 2023. Die Gesuchsgegnerin erstattete innert der angesetzten Frist keine Antwort. -5-