4.6. Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 forderte die Gesuchstellerin die Gesuchsgegnerin erneut zur Räumung und vertragskonformen Rückgabe der obengenannten Räume und Flächen am 17. Februar 2023 um 15:00 Uhr auf. Für den Fall, dass für die ausserhalb des Mietvertrags unentgeltlich genutzten Räume eine Kündigung erforderlich sei, kündigte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin diese Räume per 16. Februar 2023 (Gesuch Rz. 17; GB 13). 4.7. Mit E-Mail vom 3. Februar 2023 bestätigte E. von der Gesuchsgegnerin H. von der Gesuchstellerin die Räumung sämtlicher Objekte bis zum 17. Februar 2023 (Gesuch Rz. 18; GB 15).