Der Gesuchsgegner ist eine natürliche Person und nicht im Handelsregister eingetragen (die Gesuchstellerin behauptet auch nichts Gegenteiliges). Folglich handelt es sich nicht um eine handelsrechtliche Streitigkeit, weshalb das Handelsgericht weder in der Hauptsache noch für das Massnahmeverfahren zuständig ist. Daher ist auf das Gesuch nicht einzutreten.