Das Grundstück, auf welchem die Gesuchstellerin das Bauhandwerkerpfandrecht vorläufig eintragen lassen will, befindet sich in S._____ (AG). Die örtliche Zuständigkeit der aargauischen Gerichte ist somit gegeben. 3. Sachliche Zuständigkeit 3.1. Das Handelsgericht ist für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen auch dann zuständig, wenn die Hauptsache noch nicht rechtshängig ist (Art. 6 Abs. 5 ZPO). Diese Zuständigkeit des Handelsgerichts gilt allerdings nur, wenn die Zuständigkeit des Handelsgerichts für die Hauptsache gegeben -3-