2. Die Anweisung sei superprovisorisch (d.h. sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gegenpartei." Begründet wurde der geltend gemachte Anspruch auf Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechts mit Forderungen aus Werkvertrag betreffend das genannte Grundstück. Der Präsident zieht in Erwägung: