2.2. Die Gesuchstellerin hat den eingeforderten Kostenvorschuss auch nicht innert der angesetzten Nachfrist geleistet. Auf das Gesuch der Gesuchstellerin ist deshalb nicht einzutreten und das Grundbuchamt T._____ ist anzuweisen, die am 5. Oktober 2023 vorgenommene vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu löschen.