7. Die Gesuchstellerin bezahlte den Kostenvorschuss auch innert der mit Verfügung vom 19. Oktober 2023 angesetzten Nachfrist nicht. Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 4 der Verfügung vom 4. Oktober 2023).