Zusammenfassend ist die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts damit nicht gegeben, so dass auf das vorliegende Gesuch um vorsorgliche Massnahmen nicht einzutreten ist. 3. Prozesskosten 3.1. Abschliessend sind die Prozesskosten zu verteilen, welche vorliegend einzig aus den Gerichtskosten bestehen, weil dem Gesuchsgegner aufgrund des Gesuchs vom 2. Oktober 2023 kein Aufwand entstanden ist.