5.2. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. -6- Zustellung an:  die Gesuchstellerin  die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Mitteilung an:  das Bezirksgericht X._____, Mitteilung an (Entscheid noch nicht rechtskräftig):  das Konkursamt des Kantons Aargau, Amtsstelle V.  die Leiterin Konkursamt  das Betreibungsamt U._____,  das Grundbuchamt X._____, 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)