3. Mit Gesuch vom 22. September 2023 (Postaufgabe: 25. September 2023) stellte die Gesuchstellerin das Begehren, aufgrund von Mängeln in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen im Sinne von Art. 731b OR zu ergreifen. 4. 4.1. Die Bestätigung vom 26. September 2023 über den Eingang des Gesuchs konnte der Gesuchsgegnerin an der im Register eingetragenen Domiziladresse nicht zugestellt werden.