Zustellung an:  die Gesuchstellerin (mit Doppel der Antwort vom 17. Oktober 2023 [inkl. Beilagen])  die Gesuchsgegnerin (Vertreterin; zweifach) Zustellung an:  das Grundbuchamt A. (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.