5. Fazit Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 86'789.95 zuzüglich Zins zu 5 % ab 16. Juni 2023 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 22. September 2023 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu bestätigen ist.