Akontozahlung bezahlt worden sind. Bekanntlich wurden diese Akontorechnungen nicht bezahlt (vgl. GB 7 und 10), sodass glaubhaft gemacht wurde, dass die Gesuchstellerin ihre Arbeiten vorzeitig einstellte. Hierfür spricht auch der Umstand, dass die Schlussrechnung (GB 10) betragsmässig (Fr. 221'789.95 [netto]) weit unter dem in der zweiten Offerte vom 1. Dezember 2022 genannten Vertragswert in der Höhe von Fr. 282'373.25 (netto) zu liegen kam.