Die Frage, ob im Rahmen der SIA-Norm 118 zwingend etwas anderes gilt, ist im ordentlichen Verfahren zu beantworten (vgl. oben E. 2.2.2). Richtig ist zwar, dass sich die Zahlungsfrist auf der Rechnung Nr. 2992 vom 16. Mai 2023 (5. Akontorechnung) nur auf den darin genannten Betrag von Fr. 50'000.00 bezieht. Dieselbe Zahlungsfrist lief indessen bereits gestützt auf die Rechnung Nr. 2970 vom 27. April 2023 (4. Akontorechnung) auf den darin genannten Betrag von ebenfalls Fr. 50'000.00.